Praktischer Unterricht

 

Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.

Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
  • 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
  • 1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Für die Klasse M sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.

Ihr seid bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1, reduzieren sich die Sonderfahrten für Motorräder um 6 Doppelstunden.


Wir haben ein System in unserer praktischen Ausbildung erarbeitet, damit unsere Schüler alle Inhalte in der richtigen Reihenfolge und entsprechend des individuellen Ausbildungsstandes vermittelt bekommen, und so optimal auf die Prüfung vorbereitet werden. In der Regel liegt die Anzahl der Übungsstunden damit meist zwischen 22-25, zusätzlich zu den Sonderfahrten.

Corona Hygienehinweis

  • Während der gesamgen Fahrstunde ist ein Mundschutz zu tragen

 
 
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